Ohne Schließkraftmessung keine UVV !!
Wir bieten Ihnen ein umfangreichen Service nach den Gesetzlichen Grundlagen an. Dies ist für uns wichtig, um für Sie guten Service zu bieten.
Bei unserem Service ist die
Schließkraftmessung GRATIS
Unsere Serviceleistungen im kurz überblick
Um für Sie guten und Sicheren Service zu Bieten haben wir uns auf folgende Tortypen Spezialisiert:
Wir bieten für alle Tortypen den Service den Sie Wünschen
Unsere Mitarbeiter besitzen viel Know How ! auch für diese Hersteller:
Hörmann, Teckentrup, Bothe-Hild, Jansen, Albany (Schiffer), ITW Tore, Seuster, Alphatore, Promotec-Tore, Meißner, AKM uvm.
Ausschnitt ASR A1.7
5. Auswahl von Türen und Toren
(1) In Arbeitsstätten dürfen nur Türen und Tore verwendet werden, die hinsichtlichihrer Beschaffenheitsanforderungen den europäischen und nationalen Vorschriften(z. B. Produktrecht) entsprechen und die für die Verwendung in der Arbeitsstätte geeignet und sicher sind.
Bei der Ausführung der Türen und Tore sind unter anderem das Bio- und Gefahrstoffrecht (z. B. dicht schließend, Sicherheitsschleusen) sowie
das Baurecht (z.B. feuerbeständig, selbstschließend) zu beachten.
Die Einbausituation und das Betreiben von Türen und Toren stellen Anforderungen an die Nutzungs sicherheit, die auch die Beschaffenheit von Türen und Toren betreffen kann.
Daher sind beim Einrichten und Betreiben der Arbeitsstätte über die
EG-Konformitätsbewertung hinaus die Eignung und Verwendbarkeit von Türen und Toren für die vorgesehene Nutzung zu prüfen und ggf. die erforderlichen baulichen Maßnahmen und Veränderungen am Einbauort vorzunehmen (z. B. durch Einrichtungsgegenstände zusätzlich entstandene Quetsch Stellen, die zu sichern sind).
Ausschnitt ASR A1.7
10.2 Sicherheitstechnische Prüfung
(1) Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vorder ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. Die Ergebnisse der Prüfung sind aufzuzeichnen und in der Arbeitsstätte aufzubewahren.
SPALTEN: 1
(2) Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die z. B. den zeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten nachweist, überprüfen können.
Des Weiteren sind die länderspezifischen baurechtlichen Bestimmungen (z. B.Technische Prüfverordnung) zu beachten.
(3) Brandschutztüren und -tore sind nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Prüfzeugnis regelmäßig zu prüfen, damit sie im Notfall
- Ausschuss für Arbeitsstätten – ASTA-Geschäftsführung – BAuA – www.baua.de
Schließkraftmessung an Toren gemäß DIN EN 12445 und 12453
Umrüstung und Service gemäß ASR A 1.7
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